Inhalt: Maximilien de Robespierre: 1758 bis 28. Juli 1794
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Advokat in Arras; 1789 Deputierter des 3. Standes in den Generalständen; machte im Jakobinerklub durch seine von den Ideen Jean-Jacques Rousseaus geprägten Reden auf sich aufmerksam und erwarb den Ruf des "Unbestechlichen". Als Mitglied der Pariser Kommune (seit 10. August 1792) und des Nationalkonvents (seit 20. Sept. 1792) wurde Robespierre Führer der Bergpartei. Immer deutlicher neigte er dazu, seine Vorstellungen mit terroristischen Mitteln zu verwirklichen und dabei gleichzeitig seine persönliche Machtstellung auszubauen. Zum Sturz der Girondisten (31. Mai/2. Juni 1793) bediente er sich der Sansculotten, deren radikale Führungsgruppen (Enragés, Hébertisten) er jedoch ausschaltete. Das Instrument zur Ausübung der Schreckensherrschaft war v.a. der von Robespierre (seit 27. Juli 1793) beherrschte Wohlfahrtsausschuss. Mit dem Kult des "höchsten Wesens" versuchte er, die Revolutionsregierung zusammenzuhalten, doch einigten die erneute Verschärfung des Terrors (10. Juni 1794) und die Unzufriedenheit der Sansculotten seine Gegner - Hinrichtung am 28. Juli 1794.
Rede von Robespierre: Jeder Mensch hat vermöge seiner Natur die Fähigkeit, sich nach eigenem Willen zu regieren; folglich haben die zum Staatskörper vereinigten Menschen, d.h. eine Nation, ganz dasselbe Recht. Dieses allgemeine Willensvermögen oder die gesetzgebende Gewalt ist unveräußerlich, souverän und unabhängig in der ganzen Gesellschaft. Da eine große Nation die gesetzgebende Gewalt nicht selbst ausüben kann, während eine kleine es vielleicht nicht darf, so überträgt sie diese Ausübung an Vertreter, die die Inhaber ihrer Machtvollkommenheit sind.
Dann aber ist auch augenscheinlich, dass der Wille dieser Vertreter als der Wille der Nation angesehen und geachtet werden muss; dass ihre Autorität notwendig eine geheiligte und jedem Einzelwillen übergeordnet sein muss, weil sonst die Nation, die kein anderes Mittel hat, um Gesetze zu geben, in Wahrheit ihrer gesetzgebenden Gewalt und ihrer Souveränität entkleidet wäre. Wer da sagt, ein Mensch habe das Recht, sich dem Gesetz zu widersetzen, der sagt, der Wille eines einzelnen stehe über dem Willen aller. Er sagt, die Nation ist nichts, ein einzelner Mensch ist alles. Fügt er hinzu, dass dies Recht dem gehört, der mit der vollziehenden Gewalt bekleidet ist, so sagt er, der Mann, den die Nation eingesetzt hat, um die Willensäußerungen der Nation zu vollstrecken, habe das Recht, eben diese Willensäußerung der Nation zu vereiteln und in Ketten zu legen; er schafft ein Ungeheuer, das moralisch und praktisch gleich unfassbar ist, und dies Ungeheuer ist nichts anderes als das königliche Veto.