Inhalt: Code Civil (Code Napoleon)
- 1804 vollendetes Zivilgesetzbuch, das bis heute in Kraft ist
Festhalten diverser Forderungen der Revolution
-
Gleichheit vor dem Gesetz
- keine Gleichheit der sozialen
Rechte
- gleicher Erbanspruch aller
ehelichen Kinder (um grosse Vermögensballungen zu verhindern)
- Vertragsfreiheit (in Anlehnung
an das Loi Chapelier)
-
Beseitigung des Feudalsystems
- Mobilität des Grund
und Bodens - es kann frei damit gehandelt werden
-
Zivilehe steht über kirchlicher Ehe - aber Ehe wird zur "bürgerlichen
Institution"
- Recht auf Eigentum, auf
Wirtschaftsfreiheit
- Schaffung einer vereinheitlichten
und systematisierten stabilen Privatrechtsordnung
"Die Revolution ist auf die Grundsätze
zurückgebracht, von denen sie ausgegangen ist."
Code Napoleon ist noch heute Grundlage des französischen Rechtslebens
Der code Napoleon wird auch heute noch als "die gesetzgeberische Verkörperung
der bewahrenswerten Gedanken der Französischen Revolution und des Sieges
des Bürgertums" charakterisiert, "nämlich als der Verankerung der
Gleichheit vor dem Gesetz durch Abschaffung der Standesvorrechte, als Grundlage
einer liberalen Wirtschaftsordnung durch Abschaffung lebensrechtlicher Bindungen,
ferner als Einschränkung obrigkeitlicher Willkür durch die Garantie
des Eigentums und die neue Stellung des Richters ... endlich wegen der Trennung
von kirchlich em und staatlichem Eherecht."
Besonders im Bereich der Ehe ist der Code Napoleon aber zutiefst konservativ,
er begründet die patriarchale, bürgerliche Ehegemeinschaft: Artikel
213 c: "Der Mann ist seiner Frau Schutz, die Frau ihrem Manne Gehorsam schuldig."
Eine Ehefrau ist ohne der Einwilligung ihres Ehemannes beinahe rechtslos.
Die sogenannte elterliche Gewalt übte allein der Vater aus, er besaß
sogar Zuchtmittel und konnte das Kind einsperren lassen. Das einzige was
eine Frau ohne die Ermächtigung des Ehemannes errichten konnte, war
ein Testament...
Für eine Ehescheidung gab es verschiedene Voraussetzungen. Der Ehebruch
des Mannes war nicht in jedem Fall ein Scheidungsgrund, sondern nur, wenn
er in der ehelichen Wohnung begangen wurde. Dagegen konnte sich der betrogene
Ehemann nicht nur scheiden lassen, sondern die untreue Frau sogar straflos
töten, falls er sie in flagranti erwischte (Artikel 229 CV und Artikel
336 bis 339 CV).